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Beratung, Kompetenz und Vertrauen Als unabhängiges Unternehmen sind wir an
keine Gesellschaft gebunden und suchen für unsere Kunden die
Lösungen mit welchen Sie Ihre Ziele am besten erreichen können. Für Fragen stehe wir jederzeit zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich
(1) Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen der
Vermögensberatung Kampleitner und dem Kunden.
Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere
Verträge zwischen der Vermögensberatung Kampleitner und dem Kunden, welche das
entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen
Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.
(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
(3) Bei Verträgen zwischen der Vermögensberatung Kampleitner und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegen stehen.
2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Die
Vermögensberatung Kampleitner benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte
Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und
Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der
individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere
Vorgehen abgeben zu können.
Zumindest folgende Punkte sind bei jedem Geschäftsabschluss vom Kunden bekannt
zu geben und zu beurteilen:
- seinen persönlichen Daten
- seinen Anlagezielen
- seinen finanziellen Verhältnissen
- seinen Kenntnissen und Erfahrungen
- Risikobereitschaft des Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Vermögensberatung Kampleitner alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und der Vermögensberatung Kampleitner von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(3) Die nach
gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann
die Vermögensberatung Kampleitner ungeprüft zur Grundlage der weiteren
Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
Nachteile, die dem Kunden aufgrund unvollständiger bzw.
unrichtiger Angaben entstehen, hat der Kunden
ausschließlich selbst zu tragen.
3. Vergütung
Die
Vermögensberatung Kampleitner erhält von Dritten (Bankinstitute und
Produktpartnern) Leistungen, für die für die Kunden erbrachten
Vermittlungstätigkeiten.
Außerdem bestehen die Vorteile unter
anderem aus Produktschulungen unserer Geschäftspartner.
Schließlich erhalten wir von unseren Produktpartnern im
Zusammenhang mit unserem Finanzdienstleistungsgeschäft
unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen oder
sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil
technische Dienste und Ausrüstungen für den Zugriff auf
Finanzinformationssysteme.
Wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere
Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen
Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
Darüber hinaus hat der Kunde, ein dem Beratungsumfang (insbesondere
Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von
Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken) entsprechendes Honorar zu
bezahlen.
Die Vereinnahmung dieser Vorteile
dient als Entgelt für die Vermittlungstätigkeit, der Beratung und auch der
sonstigen Verbesserung bzw.
Sicherung der Qualität der für die Kunden erbrachten
Dienstleistungen, der Bereitstellung effizienter und
qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für die
Auftragsabwicklung.
Die Provision(en) für das das/die gewählte/n Produkte
werden vom Kunden auf
das Konto mit der
Nr. 10900
bei der Raiffeisenbank Rückersdorf,
BLZ 32731
überwiesen.
4. Laufende Betreuung
(1)
Grundsätzlich gibt es kein laufendes Monitoring!
Wird
eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zur laufenden Beratung
abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen der Vermögensberatung
Kampleitner und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder
Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum
Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.
(2) Die
Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 1 nicht
berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet
wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die
Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags
vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
(b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen.
5. Mitteilungen an den Kunden
(1) Die
Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung
durch die Vermögensberatung Kampleitner zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen
mittels Telefon, Telefax oder E-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein
Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt.
E-mails gelten als schriftliche Erklärung.
(2) Die Vermögensberatung Kampleitner ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn die Vermögensberatung Kampleitner auf Grund höherer Gewalt, am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat die Vermögensberatung Kampleitner den Kunden hievon ehest möglich zu informieren.
(3) Sollte eine ständige Beobachtung des Marktes vereinbart worden sein, ist die Vermögensberatung Kampleitner verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.
(4) Als Zustelladresse gilt die der Vermögensberatung Kampleitner zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die Vermögensverwaltung Kampleitner eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei der Vermögensberatung Kampleitner als zugestellt.
6. Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes von der Vermögensberatung Kampleitner erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermögensberatung Kampleitner.
7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch die Vermögensberatung Kampleitner erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Vermögensberatung Kampleitner möglich ist.
(2) Die Vermögensberatung Kampleitner ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Die Vermögensberatung Kampleitner trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
(3) Die Vermögensberatung Kampleitner haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.
(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die der Vermögensberatung Kampleitner in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen die Vermögensberatung Kampleitner innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
(6) Die Vermögensberatung Kampleitner ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.
(7) Die Vermögensberatung Kampleitner ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunde steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Die
Vermögensberatung Kampleitner ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die
ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu
behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten.
Die Vermögensberatung Kampleitner ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen
Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.
9. Vollmachtserteilung
(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die Vermögensberatung Kampleitner alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.
(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde die Vermögensberatung Kampleitner ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber der Vermögensberatung Kampleitner vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.
10. Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Gemäß § 3
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner
Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines
Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
zurückzutreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen
einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser
Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu
laufen.
(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 12 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.
(3) Die
Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu
übermitteln.
Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist
abgesendet wird.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform.
Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Die
Verträge zwischen der Vermögensberatung Kampleitner und den Kunden unterliegen
österreichischem Recht.
Gerichtsstand ist Korneuburg.
Für Klagen gegen Verbraucher im
Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG.